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Dienstag, den 16. August 2011 um 13:42 Uhr |
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Zuschüsse zu Klassenfahrten an Lehrpersonen
Frage an den Rechtsanwalt:
Darf der Förderverein ohne Nachweis, so die Auflage der Bezirksregierung, eine Lehrkraft bei Klassenfahrten unterstützen?
Antwort vom Rechtsanwalt:
Nach der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12.08.2010 ist es nach einer Verordnung zu § 76 des Landesbeamtengesetzes zulässig, dass Fördervereine Zuschüsse zu Reisekosten von Lehrkräften bei Klassenfahrten zur Verfügung stellen.
Dabei könne der Förderverein allerdings nicht im Einzelnen vorschreiben, welche bestimmte Zwecke mit dem Zuschuss verfolgt werden sollten. Allein die Schule entscheide über die Verteilung der Geldmittel.
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt auch an, dass diese Auffassung vom Finanzamt Düsseldorf bestätigt sei, allerdings darauf geachtet werden müsse, dass die Zahlung nicht an die Lehrkraft sondern nur direkt an die Schule zu erfolgen habe.
Wenn die Bezirksregierung Düsseldorf einem Förderverein diese Rechtsauffassung vertritt und ein Handeln der Schulleitung „absegnet“, wäre ein diesbezüglicher Zuschuss eines Fördervereins rechtlich abgesichert.
Ob andere Bezirksregierungen etwa auch in anderen Bundesländern dieselbe Rechtsauffassung vertreten oder ob andere rechtliche Grundlagen in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen stehen, entzieht sich diesseitiger Kenntnis. (Anmerkung des BFD: Die rechtlichen Grundlagen sind vom BFD nicht geprüft worden)
Ich empfehle dem BFD, diese rechtliche Situation den Fördervereinen zu vermitteln.
Ob im Einzelfall ein solcher Zuschuss, dessen nähere Verwendung der Förderverein gar nicht bestimmen kann, sachlich sinnvoll ist, muss dann jeder Förderverein alleine für sich entscheiden.
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